Darf man als Mieter in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen lassen?
Dienstag, den 09. März 2010 um 18:12 Uhr
Wenn ein Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung aus körperlichen Gründen ohne Treppenlift nicht mehr schafft, so darf ihm der Vermieter die Erlaubnis zum Einbau nicht verweigern. Allerdings muss der Mieter selbst für die Kosten aufkommen. Grundlage für diese Regelung ist § 554a Abs. 1 BGB.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. März 2010 um 09:29 Uhr