Die Pflegeversicherung bezuschusst bei Bedarf Ihren Treppenlift mit max. 2557 Euro. Dazu muss der Betroffene eine Einstufung in die Pflegestufe nachweisen. Weitere Informationen zur Pflegestufe finden Sie
hier. Sollte ein Treppenlift eingebaut werden, weil jemand infolge eines Unfalls keine Treppen mehr steigen kann, kommt unter Umständen die zuständige Berufsgenossenschaft, das Versorgungsamt oder (bei Fremdverschulden) die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.